EU veröffentlicht Sicherheitsbewertungsbericht über Silica als Lebensmittelzusatzstoff.
Am 18. Januar 2018 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Dokument 10.2903/j.efsa.2018.5088, das einen Sicherheitsbewertungsbericht über Siliciumdioxid (E 551) als Lebensmittelzusatzstoff veröffentlichte.
Gemäß Anhang II und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist synthetisches amorphes Siliciumdioxid (SAS) als Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union (EU) zugelassen. Derzeit wurde seine Sicherheit neu bewertet, und das Gremium ist zu dem Schluss gekommen, dass die EU-Vorschriften für Siliciumdioxid nicht ausreichen, um Siliciumdioxid, das als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird, vollständig zu charakterisieren. Die verwendeten Messmethoden sollten Beschreibungen (wie Median usw.), Nanoskala usw. enthalten und den Leitlinien der EFSA entsprechen. Es gibt keine berichteten Grenzwertanforderungen für die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) aus vorhandenen Datenbanken. Aufgrund der Einschränkungen der oben genannten verfügbaren Datenbanken ist es nicht möglich, die derzeitige "unbestimmte" ADI zu bestätigen. Die Gruppe schlägt vor, einige Änderungen an den EU-Vorschriften für Siliciumdioxid vorzunehmen.
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